Hinweis zur Ausgabe von Qualifizierungsschecks:
Das Förderprogramm KOMPASS verzeichnet weiterhin eine sehr hohe Nachfrage. Um eine zügige Bearbeitung sicherzustellen, wird die Ausgabe von Qualifizierungsschecks im Zeitraum von Mai bis voraussichtlich Oktober 2026 bundesweit begrenzt. Diese Regelung gilt für alle Anlaufstellen. Eine zeitnahe Ausstellung eines Qualifizierungsschecks kann somit nicht in allen Fällen gewährleistet werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung und wenden Sie sich nur an eine Anlaufstelle. Mehrfachanfragen führen zu Verzögerungen im Gesamtprozess. Für eine zügige und erfolgreiche Antragstellung stimmen Sie den gesamten Antragsprozess bitte eng mit Ihrer Anlaufstelle ab und nutzen Sie deren Begleitung durchgängig. Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht. Wir danken für Ihr Verständnis.
KOMPASS – Kompakte Hilfe für Selbstständige:
Durch KOMPASS sollen hauptberuflich tätige Solo-Selbständige bei der Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells unterstützt werden.
Testen Sie mit unserem 8-Punkte Check Verfahren, ob Sie die Fördervoraussetzungen für das KOMPASS-Programm erfüllen!
Unsere Services:
- Beratung mit Analyse des Qualifizierungsbedarfs
- Begleitung der Solo-Selbstständigen bei allen administrativen Fragen; insb. Antragstellung und Abrechnung inklusive Hochladen aller notwendigen Dokumente
- Qualifizierungsscheck: Zuschuss zur Qualifizierung
- 90 Prozent der Netto-Kurskosten
- Maximal 4.500 Euro pro Maßnahme und alle 12 Monate
Antragsstellung:
- Registrieren Sie sich auf dem Förderportal Z-EU-S: www.foerderportal-zeus.de/
- Reichen Sie dort zwingend eine Interessenbekundung (IB) ein (zu finden in ZEUS unter Z620) – bei einer Anlaufstelle Ihrer Wahl. Unsere Anlaufstelle heißt: Institut für freie Berufe)
- Nutzen Sie bei Problemen die Arbeitshilfe für Solo-Selbstständige zur Nutzung des Förderportals Z-EU-S
- Unter folgendem Link finden Sie ein Video zur ZEUS Registrierung: www.youtube.com/watch?v=IYR9lnMln5I
- Hinweis: Die Interessenbekundung darf ausschließlich bei einer einzigen Anlaufstelle erfolgen! Bei Nichteinhaltung verzögert dies den Prozess bei allen beteiligten KOMPASS Anlaufstellen! Wir behalten uns vor diese Fälle nicht zu bearbeiten!
- Für die weitere Bearbeitung senden Sie uns nach nach Einreichung der IB eine E-Mail mit:
1. Information zur gewünschten Weiterbildung (nur falls bereits vorhanden)
2. Startdatum + Ende der Weiterbildung sowie die Dauer
3. IB-Nummer
Wir melden uns eigenständig sobald freie Termine verfügbar sind.
Förderfähige Weiterbildungsmaßnahmen bzw. -anbieter:
Prinzipiell sind Weiterbildungen oder Qualifizierungen förderfähig, die der Sicherung und Weiterentwicklung der beruflichen Existenz der Solo-Selbstständigen dienen. Zum Beispiel:
- Berufsspezifische fachliche Kompetenzen (z.B. WordPress für Grafikdesigner)
- Nicht-berufsbezogene fachliche Kompetenzen, d.h. Querschnittskompetenzen (z.B. Marketing, Digitalisierung oder KI)
- Personale Kompetenzen – sind für die eigene Weiterentwicklung relevant (z.B. Stressresistenz oder Selbstbewusstsein)
- Soziale Kompetenzen – für Kommunikation, Kooperation, Konfliktsituationen (z.B. Konfliktlösungsfähigkeit oder Kommunikationsfähigkeit)
- Methodische Kompetenzen – für die Beschaffung von Informationen und die Lösung von Aufgaben und Problemstellungen (z.B. Präsentationstechniken oder Rhetorik)
Nicht förderfähige Weiterbildungsmaßnahmen bzw. -anbieter:
Nicht förderfähig sind alle Kurse aus den Bereichen Bewegung, Ernährung, Entspannung, Erholung, Kunst, Kultur oder Sprache. Ausgenommen hiervon sind fachliche Qualifizierungen, z.B. Yoga-Weiterbildung für Yogalehrende oder Berufssprachkurse wie z.B. Business English. Ferner sind die folgenden Weiterbildungen nicht förderfähig:
- Reine Coaching- und/oder Beratungsleistungen
- Pflichtqualifizierungen oder vorgeschriebene Weiterbildungen
- Weiterbildungen, die bereits mit anderen öffentlichen Zuschüssen gefördert werden
- Weiterbildungen, die Beratung zur Konkursvermeidung oder Beschäftigtentransfer beinhalten
- Produkt- bzw. Herstellerschulungen
- Einzelunterricht
- Innerbetriebliche Qualifizierungen
- Kurse, die vollständig mittels Selbstlernmedien erfolgen
- Führerscheinkurse
- Im Ausland stattfindende Weiterbildungen
Anforderungen Weiterbildungsmaßnahmen bzw. -anbieter:
- Qualitätsnachweis:
- Zertifizierung/Akkreditierung der Weiterbildung und/oder des Anbieters
- ZFU – Die Weiterbildungsmaßnahme ist – sofern notwendig – gemäß § 12 Abs. 1 FernUSG zugelassen
- Bei fehlender Zertifizierung oder Zulassungspflicht nach § 12 Abs. 1 FernUSG muss der Qualitätsprozess (Lehrkräfte, Kursplanung und Evaluation) schriftlich dokumentiert werden. Hierzu nutzen Sie bitte die Arbeitshilfe zur Maßnahmenprüfung.
- Sitz: Deutschland
- Kursdauer: Mindestens 20 Zeitstunden (à 60 Minuten, inkl. Pausen)
- Maßnahmen-Zeitraum: maximal 6 Monate
- Ausschreibung als Gruppenunterricht (mind. 2 Teilnehmende) verpflichtend
- Anteil Einzelunterricht liegt unter 25 Prozent
- Selbstlernmedien + Einzelunterricht zusammen max. 50 %
Nicht Förderfähig:
Hochschulsemester (unabhängig von der Ausbildungsstätte) und einzelne Module im Rahmen eines regulären Studiums
Datenschutz:
In diesem Zusammenhang informieren wir Sie mit dieser Datenschutzinformation über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.


